Dienstag, 11. Juni 2013
  1 Antworten
Hallo zusammen, und entschuldigung, dass ich hier so hereinplatze; aber ich dachte dass vielleicht jemand von euch Erfahrungen hat mit denen er/sie mir helfen kann.


Letzte Woche Freitag habe ich meinem Studienbetreuer eine e-mail gesendet, dass ich mein Studium gern kündigen möchte (ich hatte den Realschulabschluss nachholen wollen, jedoch beginne ich eine Ausbildung die ich selbst bezahlen muss und leider kann ich keine 2 Schulen bezahlen.). Darauf hat er mir die Kündigungsbestätigung gesendet und den Hinweis, dass ich noch 12 Monate bezahlen muss.

Hinweis: Im Dezember bin ich begonnen mit dem Studium, ich habe schnell gearbeitet da ich keine Schwierigkeiten mit dem Lernen hatte und somit befand ich mich im 18. Monat meines Studiums.
Es besteht ein Kündigungsrecht von 3 Monaten.

Muss jetzt nun wirklich die 12 Monate nachzahlen?! o.O
vor etwa 9 Jahren
·
#1701
Beste Antwort
Nach den AGB, die über die Website des ILS einzusehen sind, kannst du nach bereits nach einem halben Jahr kündigen:

Der Lehrgang kann nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres. Danach können Sie den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ILS empfiehlt, den Brief als Einschreiben abzusenden. (Quelle)


Letztendlich gelten die AGB, die du zu Beginn unterschrieben hast, da stehen die genauen Konditionen drauf, unabhängig davon, was der Betreuer dir erzählt. Da brauchst du auch deinen Betreuer nicht fragen oder bitten, du schickst einfach eine Kündigung per Einschreiben.

Andererseits frage ich mich, warum du nicht die restliche Zeit noch durchziehst, auch neben der Ausbildung. Wenn du schon im 18. Monat bist/warst, hast du es doch fast geschafft.
vor etwa 9 Jahren
·
#1701
Beste Antwort
Nach den AGB, die über die Website des ILS einzusehen sind, kannst du nach bereits nach einem halben Jahr kündigen:

Der Lehrgang kann nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres. Danach können Sie den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ILS empfiehlt, den Brief als Einschreiben abzusenden. (Quelle)


Letztendlich gelten die AGB, die du zu Beginn unterschrieben hast, da stehen die genauen Konditionen drauf, unabhängig davon, was der Betreuer dir erzählt. Da brauchst du auch deinen Betreuer nicht fragen oder bitten, du schickst einfach eine Kündigung per Einschreiben.

Andererseits frage ich mich, warum du nicht die restliche Zeit noch durchziehst, auch neben der Ausbildung. Wenn du schon im 18. Monat bist/warst, hast du es doch fast geschafft.
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