Samstag, 29. September 2012
  1 Antworten
  1.5K
Hallo,
Abitur ohne Fernschule - bekommt man trotzdem Kindergeld und wie oder welche Nachweise muss man bringen?
  Abonnieren
vor etwa 7 Jahren
·
#1700
Beste Antwort
Wenn du keine Schule besuchst, also auch keine Fernschule, bekommen deine Eltern kein Kindergeld.

Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ab 2012 gilt nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums die Voraussetzung, dass das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Jedoch ist die Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unbeachtlich (§ 32 Abs.4 S.2+3 EStG § 8 SGB IV). Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht länger als vier Monate dauert. Eine weitere Ausnahme stellt – nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Mai 2013 – das duale Studium dar, welches Studium und Berufsausbildung verbindet. (Wikipedia)


Ich hatte eine ähnliche Frage auch schon einmal ausführlich hier beantwortet: Fernabitur: Voraussetzung für Kindergeld

Demgegenüber ist jedoch die private Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für eine höhere Klasse oder die Nichtschüler-Reifeprüfung keine Berufsausbildung, weil es an der Einbindung in eine schulische Mindestorganisation fehlt


Siehe auch im Blog: Abi nachholen & Fernabitur: Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
vor etwa 7 Jahren
·
#1700
Beste Antwort
Wenn du keine Schule besuchst, also auch keine Fernschule, bekommen deine Eltern kein Kindergeld.

Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ab 2012 gilt nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums die Voraussetzung, dass das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Jedoch ist die Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unbeachtlich (§ 32 Abs.4 S.2+3 EStG § 8 SGB IV). Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht länger als vier Monate dauert. Eine weitere Ausnahme stellt – nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. Mai 2013 – das duale Studium dar, welches Studium und Berufsausbildung verbindet. (Wikipedia)


Ich hatte eine ähnliche Frage auch schon einmal ausführlich hier beantwortet: Fernabitur: Voraussetzung für Kindergeld

Demgegenüber ist jedoch die private Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für eine höhere Klasse oder die Nichtschüler-Reifeprüfung keine Berufsausbildung, weil es an der Einbindung in eine schulische Mindestorganisation fehlt


Siehe auch im Blog: Abi nachholen & Fernabitur: Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Noch keine Antworte.
Schreibe du die erste Antwort!
Deine Antwort
Captcha
Um diese Seite vor unbefugten Zugriffen zu schützen bitten wir Dich den Captcha Code einzugeben.

Andere interessante Fragen

Zeichensetzungen in wissenschaftlichen Arbeiten

Einer der am häufigsten zu korrigierenden Fehler in Abschlussarbeiten ist die falsche Zeichensetzung. Daher hier einige Hinweise zu Fehlerquellen. …

Fernabitur und Kindergeld

Kindergeld ist neben dem Schüler-BAföG eine weitere Möglichkeit, das Fernabitur zu finanzieren. Die Bewilligung des Kindergeldes sollte in der Rege…

Externes Abitur ohne Fernschule, Kolleg oder Abendschule?

Ich selbst habe mein externes Abitur ohne die Hilfe einer Fernschule und eines Kollegs absolviert und bestanden. Ist dies auch für andere möglich? Im …