Freitag, 17. September 2010
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Die Kosten für ein Fernstudium oder für Weiterbildung können auf der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungsmaßnahme aus beruflichem Interesse erfolgt.

Studiengebühren, Aufwendungen für Lehrmaterialien, Kosten für Seminare usw. können bei Angestellten so als Werbungskosten, bei Selbstständigen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Nähere Informationen hierzu erteilt ein Steuerberater, das Finanzamt oder der Bildungsanbieter.
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