Mittwoch, 04. Dezember 2013
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Hallo Leute,

ich bin per Zufall auf diesem Forum gestoßen und habe mich zusammengerissen um folgende Sachlage zu schildern.

Ich hoffe ich bin im richtigen Bereich gelandet und wenn nicht, so bitte ich die Moderatorinnen und Moderatoren dies zu verzeihen.

Ich schäme mich ehrlich gesagt, denn für mich war es lange ein schwieriges Thema welches mich ungemein belastet und endlich reinen Tisch machen möchte.


Folgende Rahmenbedingungen sind gegeben:

Ich habe meinen Abitur an einer spanischen Auslandsschule absolviert (12. Klasse), an der schriftlichen und mündlichen Prüfung teilgenommen aber leider nicht bestanden (mündliche Prüfung).

Habe infolgedessen einen Abgangszeugnis bekommen mit dem Vermerk "Er war zuletzt Schüler der 12. Jahrgangsstufe", sowie

Die Bescheinigung des spanischen Kultusministerium " Homologación Título de Bachiller" welches sich als Titel Allgemeine Hochschulreife übersetzen lässt.

Mit diesem letzten Dokument kann ich nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung auf jede spanische Uni ein Studium absolvieren.

Ich hatte stattdessen eine Berufsausbildung begonnen, die aus persönlichen Gründen abbrechen musste.

Danach begann ich an zu arbeiten und verwarf die Idee in Spanien zu studieren.

Dies liegt nun 14 Jahre zurück. Ich bin nun ziemlich lange in Deutschland und muss enttäuscht feststellen, dass ich, ohne eine solide Ausbildung/Studium keinen "gescheiten Arbeitsverhältnis" erzielen kann.

Nun ist meine Frage an Euch, ob ich irgendwie die Möglichkeit habe, doch zu studieren? Is die Bescheinigung des Kultusministeriums in irgendeiner Form einen Vorteil für mich bei der Erfüllung der Anforderungen einer Fernuni?

Welche Hürden müsste ich bestehen, sofern möglich, um ein Fernstudium im Angriff zu nehmen?

Oder alles hoffnungslos?

Ich danke für jegliche Infos.

Beste Grüsse,

Feili
Hallo, Feili,

die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) stellt in ihrer Anabin-Datenbank Infos zu ausländischen Bildungsabschlüssen/Schulabschlüssen zur Verfügung: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/schulabschluesse-mit-hochschulzugang.html#land_gewaehlt. Demnach hat man m.E. mit dem besagten Título dann eine Studienberechtigung, wenn man zusätzlich über die "Pruebas de Acceso a la Universidad (PAU)" verfügt, die man in Spanien ebenfalls benötigen würde, um ein Studium aufzunehmen.
Ob mit Ihren Vorgaben ein Studium in Deutschland möglich ist, sprich: ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie nur über eine zuständige deutsche Stelle erfragen; Infos dazu finden Sie auch in der o.g. Datenbank.

Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
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