Samstag, 30. September 2017
  6 Antworten
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Hallo erstmal
Falls das Thema unerwünscht oder falsch eingeordnet ist, entschuldige ich mich! Habe vorher nie etwas gepostet..

Habe ein ganz großes Problem.
Möchte das eigtl auch gar nicht so breit treten, aber bin echt verzweifelt. :(

Zuerst vorweg: Studiere im dritten Semester Psychologie in Vollzeit an der Fernuni Hagen. Meine Leistungen sind gut & es gab bisher nie Probleme....bisher

Gestern war ich beim Arbeitsamt und mir wurde gesagt, ich wäre gezwungen mir Arbeit zu suchen, da mein Studium privat stattfindet & laut denen als “Hobby“ gesehen wird.

Zur Situation: ich beziehe kein ALG II oder Hartz 4. Ich bekomme lediglich Mietzuschuss (wohne noch bei meiner Mutter) & bekomme Bafög. Das Amt muss also nicht einmal für mein Studium finanziell aufkommen.

Wenn ich ehrlich bin, verlangt das Studium aber sehr viel Zeit & Aufwand. Ich brauche für zwei Module ~35 - 40h die Woche.
Überall wo ich nachlese steht auch, dass ein Fernstudium (gerade Hagen) sich nicht sonderlich von einer Präsenzuni unterscheidet. (Außer räumlich - ist mir klar)
Ich musste nach Hagen, da ich in meiner Stadt nicht angenommen wurde & ein Umzug nicht in Frage kommt (meine Mutter ist krank & ich kümmere mich um die Aufgaben, die sie nicht schafft)

Ich möchte nicht faul klingen, aber ich möchte mich 100% auf mein Studium konzentrieren.
Ich kann ja aber nicht “jobsuchend“ für's Amt sein & gleichzeitig vollzeit studieren, ist nicht erlaubt.

Was kann ich tun?
War vllt jemand in der selben Situation?
Bleibt mir nur, mich vom Amt abzumelden, wenn ich mein Studium unbedingt behalten möchte?

Liebe Grüße
vor etwa 6 Jahren
·
#1999
Hallo,

die FernUni Hagen ist eine Universität in öffentlich-rechtlicher Hand, wie auch die HU Berlin und andere Unis in Deutschland. Ob du im Fernstudium studierst oder im Präsenzstudium, sollte für das Amt überhaupt keine Rolle spielen. Wichtiger ist dein Status als immatrikulierte Studentin, und den hast du ja. Evtl. ist für das Amt auch wichtig, ob du Vollzeit oder Teilzeit studierst.

Dein Studium findest nicht "privat" statt. Was soll das denn heißen? Du bist Studentin, und gut ist. Die Uni spielt, wie gesagt, keine Rolle, solange es sich um eine staatlich zugelassene Hochschule handelt. Und wenn du Studentin bist, kannst du auch nicht als arbeitssuchend gemeldet sein. Verstehe deine Situation nicht so ganz.

Letztendlich spielt auch keine Rolle, was ein Sachbearbeiter dir "sagt". Wichtiger ist, was du schriftlich vorliegen hast. Regel das also am besten per Schriftverkehr.

Scheinbar geht es hier nur um den Mietzuschuss. Kenn da die Gesetzeslage jetzt nicht, ohne zu recherchieren. Hast du den beantragt und einen schriftlichen Ablehnungsbescheid vorliegen? Soweit ich weiß, ist es doch sowieso nicht möglich, Bafög und Wohngeld gleichzeitig zu erhalten?


Edit: Name entfernt
vor etwa 6 Jahren
·
#2000
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Den Mietzuschuss bekomme ich schon länger (meine Mutter bezieht ALG II & mir rechnen sie die Miete zu. Weder Amt noch Bafögamt hat da jemals etwas zu gesagt)

Das Amt hat vorliegen, dass ich vollzeit studiere & auch bei welcher Uni. Bisher hat niemand etwas dagegen gehabt, jetzt mit neuer Sachbearbeiterin ist die ***** halt am dampfen.

Ihre Aussage war, da ich zeitlich flexibel bin,ist es ein Hobby.
Verstehe es auch nicht. Es wäre also evtl eine Möglichkeit, Widerspruch einzureichen?

Lg
vor etwa 6 Jahren
·
#2001
Es wäre also evtl eine Möglichkeit, Widerspruch einzureichen?

Aber natürlich. Nur brauchst du dazu erst einmal einen Bescheid. Hast du einen solchen? Was steht da drauf als Grund für die Ablehnung?
vor etwa 6 Jahren
·
#2002
Dankeschön!

Habe nichts von ihren Aussagen schriftlich, habe ja auch nichts beantragt. Ich musste nur vorbei kommen, damit sie mir sagen kann, dass ich Arbeiten muss & dann musste ich ne Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.
Gegen die könnte ich einen Widerspruch einlegen...
Einen Versuch ist es wert bestimmt...

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten immer, das ist so lieb...
vor etwa 6 Jahren
·
#2003
Such dir evtl. mal Hilfe in deinem Ort, da gibt es doch bestimmt irgendeinen Sozialdienst oder auch Sozialanwalt oder so was, wo du dich beraten lassen kannst und wo Bescheide geprüft werden.

Gegen die Eingliederungsvereinbarung kannst du m.W. keinen Widerspruch einlegen, das ist ja kein Bescheid und eine ganz normale Formalität für alle, die sich arbeitslos melden. Aber wie gesagt: Du bist Studentin, nicht arbeitslos, wenn du im Vollzeitstudium an der FernUni immatrikuliert bist.

Soweit ich weiß, gibt es außerdem keinen Wohnkostenzuschuss mehr.
Der Wohnkostenzuschuss ergab sich aus § 27 Abs. 3 SGB II, der jedoch gestrichen wurde. Stattdessen steht denjenigen, die bisher Anspruch auf Wohnkostenzuschuss hatten, seit 1. August 2016 aufstockendes ALG II zu. (Quelle)


Ob du Anspruch auf aufstockendes ALG II hast, da musst du dich hier mal durchkämpfen: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/alg2.php

Erst mal den Antrag zu stellen, kann sicher nicht schaden. Unabhängig davon, was der Sachbearbeiter sagt, für dich zählt nur, was er schreibt.
vor etwa 6 Jahren
·
#2004
Dankeschön!

Werde ich gleich morgen machen!

Die Bürokratie nehme ich gerne in Kauf solange ich weiter studieren kann...

Bin jetzt auch nicht mehr so verunsichert- danke danke danke

Dachte wirklich, es gäbe keine Lösung :/

Ganz ganz liebe Grüße
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