Rechtschreibung: Aufeinandertreffen von Anführungszeichen und Punkten
Hallo an alle:
Nach ihm handelt es sich bei einem Denkmal um „[…] ein[en] Ort, an dem sich die Gesamtheit einer Szene soweit wie möglich nacherleben läßt.“ (ebd., S. 6).
IMuss noch ein weiterer Punkt hinter (eb., S. 6)? Oder reicht der Punkt im Zitat bereits?
Grüße,
Nach ihm handelt es sich bei einem Denkmal um „[…] ein[en] Ort, an dem sich die Gesamtheit einer Szene soweit wie möglich nacherleben läßt.“ (ebd., S. 6).
IMuss noch ein weiterer Punkt hinter (eb., S. 6)? Oder reicht der Punkt im Zitat bereits?
Grüße,
2 Antworten
Korrekt ist es so:
Der Punkt steht also am Ende.
Regeln dazu:
Und ähnliche, siehe http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/anfuehrungszeichen
Nach ihm handelt es sich bei einem Denkmal um „[…] ein[en] Ort, an dem sich die Gesamtheit einer Szene soweit wie möglich nacherleben läßt“ (ebd., S. 6).
Der Punkt steht also am Ende.
Regeln dazu:
Treffen Punkt, Frage- oder Ausrufezeichen mit Anführungszeichen zusammen, so stehen sie nach dem Schlusszeichen, wenn sie zum Begleitsatz (übergeordneten Satz) gehören <§ 90>.
- Ich habe die „Buddenbrooks“ gelesen und den „Zauberberg“.
- Wer kennt das Theaterstück „Der Stellvertreter“?
- Sie verwies darauf, „dass niemand den Angeklagten am Tatort gesehen hat“.
- Ich brauche dringend den Text von „Figaros Hochzeit“!
Und ähnliche, siehe http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/anfuehrungszeichen
ok, danke !!
Liebe Grüße
Liebe Grüße
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