Kann man ein Fernstudium jederzeit kündigen?

Gelöst
Mich interessiert, ob ich bei einem Fernstudium jederzeit kündigen kann oder ob ich an bestimmte Fristen gebunden bin. Besonders wenn im Alltag mal etwas Unvorhergesehenes passiert, frage ich mich, wie flexibel so ein Studium wirklich ist. Hat jemand Erfahrungen damit, wie das mit der Kündigung im Fernstudium abläuft? Gibt es vielleicht Unterschiede zwischen den Anbietern oder speziell bei privaten Hochschulen?

1 Antwort

Lösung

Vielen lieben Dank Sophie für deine Frage: Hier die Antwort aud dem Internet genauer gesagt von Gemini. 😉

"Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der oft für Verunsicherung sorgt. Tatsächlich bist du bei Fernstudienverträgen in Deutschland durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) rechtlich ziemlich gut abgesichert.
Hier ist die Realität der Kostenregelung:


1. Die gesetzliche Kündigungsfrist
Du kannst einen Fernstudienvertrag nach Ablauf des ersten Halbjahres (meist nach 6 Monaten) mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht nötig.


2. Was musst du bezahlen?
Du musst nicht die gesamten Gebühren für das restliche Studium bezahlen. Du bist lediglich verpflichtet, die Raten bis zum Ende der Kündigungsfrist zu begleichen.
* Beispiel: Wenn du nach 6 Monaten kündigst und die Frist 3 Monate beträgt, zahlst du insgesamt für 9 Monate – auch wenn das Studium eigentlich auf 36 Monate ausgelegt war.
* Wichtig: Bereits erhaltene Leistungen (Lehrmaterialien, Korrekturen) für den Zeitraum bis zum Vertragsende sind mit diesen Raten abgegolten.


3. Die Widerrufsfrist am Anfang
Fast alle Anbieter gewähren dir zu Beginn eine Testphase (meist 4 Wochen).
* Wenn du innerhalb dieser Zeit widerrufst, entstehen dir in der Regel gar keine Kosten.
* Manche Anbieter lassen dich die Unterlagen sogar kostenlos testen, wenn du innerhalb der Frist merkst, dass es nicht passt.

4. Besondere Klauseln
Schau unbedingt in deine spezifischen Vertragsunterlagen. Viele private Fernhochschulen bieten mittlerweile sogar monatliche Kündigungsmöglichkeiten an, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.


> Zusammenfassend: Die Behauptung, man müsse alles bezahlen, stimmt nicht. Du zahlst nur für den Zeitraum, in dem du theoretisch auch hättest studieren können (bis zum Wirksamwerden der Kündigung)."

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