Kann ich mit dem Master Soziale Arbeit an der IU eine KJP-Ausbildung starten?

Gelöst
Hallo,
ich habe vor kurzem meinen Bachelorabschluss (Lehramt für sonderpädagogische Förderung) an der Universität zu Köln gemacht. Nun möchte ich den Master Soziale Arbeit anschließen. Aufgrund meiner beruflichen Situation habe ich mich für den entsprechenden Masterstudiengang der IU entschieden. Mein Traum ist es die Ausbildung zur Kinder- und Jugendtherapeutin zu machen. Aufgrund der neuen Gesetzgebung bin ich verunsichert, ob ich mit diesem Masterabschluss in 3 Jahren die Voraussetzungen für die Ausbildung zur Kinder- und Jugendtherapeutin erfülle. Außerdem habe ich die Sorge, dass Masterabsolvent*innen von staatlichen Hochschulen bevorzugt werden.
Vielleicht kann mir Jemand Informationen zu meinen Bedenken geben.
Vielen Dank im Voraus!
O.S.

2 Antworten

Lösung
Hallo, mit einem Abschluss des Masterstudiums Soziale Arbeit an der IU kannst du (laut Aussage der IU) nach dem Psychotherapeutengesetz eine postgraduale Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP) beginnen. Wenn du diese Ausbildung erfolgreich abschließt, kannst du die Approbation – also die staatliche Zulassung – dazu erhalten, als niedergelassener Therapeut bzw. als Therapeutin eine Praxis zu eröffnen. Möchtest du dich nicht selbstständig machen, kannst du natürlich auch im Angestelltenverhältnis in Kliniken oder Praxen arbeiten.
Voraussetzung dafür: Du hast dein Bachelorstudium in Psychologie, Sozialer Arbeit oder Pädagogik vor dem 1.9.2020 gestartet.
Weitere Infos zum Fernstudium Soziale Arbeit: Soziale Arbeit berufsbegleitend im Fernstudium: 20 Studiengänge im Vergleich
Hallo, darf ich Fragen woher du diese Information hast?
Ich habe bei der IU angerufen und sie konnten mir keine Aussage dazu geben und ich solle mich bei den zuständigen Ausbildungsstellen melden und das erfragen.
Auf den Websiten finde ich ebenfalls nichts dazu.
Danke dir!
Liebe Grüße,
Hallo, mit einem Abschluss des Masterstudiums Soziale Arbeit an der IU kannst du (laut Aussage der IU) nach dem Psychotherapeutengesetz eine postgraduale Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP) beginnen. Wenn du diese Ausbildung erfolgreich abschließt, kannst du die Approbation – also die staatliche Zulassung – dazu erhalten, als niedergelassener Therapeut bzw. als Therapeutin eine Praxis zu eröffnen. Möchtest du dich nicht selbstständig machen, kannst du natürlich auch im Angestelltenverhältnis in Kliniken oder Praxen arbeiten.
Weitere Infos zum Fernstudium Soziale Arbeit: Soziale Arbeit berufsbegleitend im Fernstudium: 20 Studiengänge im Vergleich

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