Holz Techniker kann ich zugelassen werden
Ein Gast
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Hallo, ich habe eine Fachhochschulreife im Sozialwesen die ein nicht Fachgebundenes Studium ermöglicht. Kann ich damit meinen Holz techniker machen?
Vielen Dank im voraus! 🙂
Vielen Dank im voraus! 🙂
1 Antwort
Meinst du die Aufstiegsfortbildung zum Staatlich geprüfer Techniker der Fachrichtung Holztechnik am DAA Technikum? Das ist ja kein Studium, sondern eine Aufstiegsfortbildung.
Vorausgesetzt wird ein Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder ein gleichwertiger Bildungsstand UND ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Darüber hinaus sind viele Ausnahmen möglich. Beispielsweise genügt in diesem Zusammenhang der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Außerdem brauchst du eine einschlägige Berufsausbildung UND einschlägige Berufstätigkeit von zwölf Monaten bis zum Lehrgangsende. Falls keine einschlägige Ausbildung vorliegt, reicht auch nur eine einschlägige Berufstätigkeit, aber dann im Umfang von 84 Monaten bis zum Lehrgangsende. Ausnahmen sind möglich.
Berufstätigkeit während des Lehrgang (die einschlägig ist), zählt übrigens auch. Du musst die Berufstätigkeit also erst zum Ende dieser Aufstiegsfortbildung nachweisen.
Da du leider keine näheren Infos zu deiner Ausbildung etc. hinterlassen hast: Wende dich am besten direkt an das DAA Technikum, um deine Voraussetzungen im Detail prüfen zu lassen.
Vorausgesetzt wird ein Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder ein gleichwertiger Bildungsstand UND ein Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Darüber hinaus sind viele Ausnahmen möglich. Beispielsweise genügt in diesem Zusammenhang der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Außerdem brauchst du eine einschlägige Berufsausbildung UND einschlägige Berufstätigkeit von zwölf Monaten bis zum Lehrgangsende. Falls keine einschlägige Ausbildung vorliegt, reicht auch nur eine einschlägige Berufstätigkeit, aber dann im Umfang von 84 Monaten bis zum Lehrgangsende. Ausnahmen sind möglich.
Berufstätigkeit während des Lehrgang (die einschlägig ist), zählt übrigens auch. Du musst die Berufstätigkeit also erst zum Ende dieser Aufstiegsfortbildung nachweisen.
Da du leider keine näheren Infos zu deiner Ausbildung etc. hinterlassen hast: Wende dich am besten direkt an das DAA Technikum, um deine Voraussetzungen im Detail prüfen zu lassen.