BASA-Online Fernstudium Soziale Arbeit: Was gilt als einschlägige studienbegleitende Tätigkeit?
Gelöst
Jürgen Schwier
·
Hallo!
Ich habe heute den Bescheid über den Ausschluss vom Vergabeverfahren der FH Potsdam bekommen, mit der Begründung, meine derzeitige berufliche Tätigkeit wird nicht als einschlägig anerkannt.
Ich möchte Soziale Arbeit studieren und arbeite als Nachtwache in einem Behindertenwohnheim. Meiner Meinung nach ist dies sehr wohl einschlägig.
Glaubt Ihr, dass ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat?
Ich habe heute den Bescheid über den Ausschluss vom Vergabeverfahren der FH Potsdam bekommen, mit der Begründung, meine derzeitige berufliche Tätigkeit wird nicht als einschlägig anerkannt.
Ich möchte Soziale Arbeit studieren und arbeite als Nachtwache in einem Behindertenwohnheim. Meiner Meinung nach ist dies sehr wohl einschlägig.
Glaubt Ihr, dass ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat?
2 Antworten
Lösung
Hallo, Herr Schwier,
für den Studiengang BASA-Online ist es i.d.R. nicht ausreichend, nur im (im weitesten Sinne) "sozialen Bereich" angestellt zu sein, auch die ausgeübte Tätigkeit muss entspr. "soziale" (für Koblenz sagen wir deutlich: sozialarbeiterische oder sozialpädagogische) Merkmale haben. Das ist bei einer Beschäftigung als Nachtwache nicht gerade der Hauptaskept und Sie könnten damit vermutlich auch an den anderen BASA-Standorten Probleme bekommen. Dabei entspricht Ihr Ausgangsberuf als Heilerziehungspfleger eigentlich dem, was viele BewerberInnen bei BASA-Online mitbringen.
Diese strikten beruflichen Einschränkungen muss es einfach geben, da das Angebot ja insgesamt zulassungsbeschränkt ist und jedes Semester ein Vielfaches an Bewerbungen eingeht.
Sollten Sie Widerspruch eingelegt und keinen Erfolg gehabt haben: Versuchen Sie es ggf. erneut, vielleicht an einem der anderen Standorte, oder versuchen Sie es zusätzlich an der Hochschule Neubrandenburg, da gibt es ein ähnliches Angebot: http://ifw.hs-nb.de/
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
für den Studiengang BASA-Online ist es i.d.R. nicht ausreichend, nur im (im weitesten Sinne) "sozialen Bereich" angestellt zu sein, auch die ausgeübte Tätigkeit muss entspr. "soziale" (für Koblenz sagen wir deutlich: sozialarbeiterische oder sozialpädagogische) Merkmale haben. Das ist bei einer Beschäftigung als Nachtwache nicht gerade der Hauptaskept und Sie könnten damit vermutlich auch an den anderen BASA-Standorten Probleme bekommen. Dabei entspricht Ihr Ausgangsberuf als Heilerziehungspfleger eigentlich dem, was viele BewerberInnen bei BASA-Online mitbringen.
Diese strikten beruflichen Einschränkungen muss es einfach geben, da das Angebot ja insgesamt zulassungsbeschränkt ist und jedes Semester ein Vielfaches an Bewerbungen eingeht.
Sollten Sie Widerspruch eingelegt und keinen Erfolg gehabt haben: Versuchen Sie es ggf. erneut, vielleicht an einem der anderen Standorte, oder versuchen Sie es zusätzlich an der Hochschule Neubrandenburg, da gibt es ein ähnliches Angebot: http://ifw.hs-nb.de/
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
Hi Jürgen,
hab mal nach "Studienberatung - Studium" verschoben.
Also, du willst Widerspruch einlegen. Aber machst das hoffentlich nicht davon abhängig, was wir glauben :P Ich sag mal: Mach es auf jeden Fall. Kannst ja nichts verlieren.
Aber vorher vielleicht kurz überlegen.
Welche Studengang genau willst du machen? Basa-online? Eine einschlägige Qualifikation wird nicht benötigt, nur die Tätigkeit?
hab mal nach "Studienberatung - Studium" verschoben.
Also, du willst Widerspruch einlegen. Aber machst das hoffentlich nicht davon abhängig, was wir glauben :P Ich sag mal: Mach es auf jeden Fall. Kannst ja nichts verlieren.
Aber vorher vielleicht kurz überlegen.
Welche Studengang genau willst du machen? Basa-online? Eine einschlägige Qualifikation wird nicht benötigt, nur die Tätigkeit?
je nach Landeshochschulgesetz ist evtl. eine einschlägige berufliche Qualifikation erforderlich, bitte an der jeweiligen Fachhochschule nachfragenhttp://www.basa-online.de/essentials.htm
Nachtwache in einem BehindertenwohnheimBeschreibe doch mal deine Tätigkeit so, wie du sie der FH gegenüber beschrieben hast. "Nachtwache" allein klingt für mich schon nach nicht mehr ganz so einschlägig, das kann ja alles Mögliche sein. Was hast du da genau gemacht?