Anrechnung der 11. Klasse G8 Berlin auf die Fachhochschulreife
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Hi Lennart!
Hier ist, was ich dazu finden konnte: Wenn du die 11. Klasse an einem Berliner G8-Gymnasium vollständig abgeschlossen hast, hast du normalerweise die ersten beiden Kurshalbjahre der Qualifikationsphase durchlaufen. Diese Leistungen können bereits für den schulischen Teil der Fachhochschulreife ausreichen. Automatisch erhältst du den Abschluss dadurch aber nicht.
Für den schulischen Teil müssen in den beiden aufeinanderfolgenden Kurshalbjahren folgende Berliner Voraussetzungen erfüllt sein:
- je zwei Kurse in beiden Leistungskursfächern und zusammen mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung,
- elf anrechenbare Grundkurse mit insgesamt mindestens 55 Punkten,
- mindestens fünf Punkte in zwei der vier Leistungskurse und in sieben der elf Grundkurse,
- je zwei anrechenbare Kurse in Deutsch, einer fortgeführten Fremdsprache, Mathematik, einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft,
- insgesamt mindestens 95 Punkte nach der vorgeschriebenen Berechnung.
Eine verständlichere Erklärung der Punkteanforderungen und des weiteren Ablaufs findest du auf der Seite „Schulischer Teil der Fachhochschulreife“ des Ernst-Abbe-Gymnasiums. Die amtliche Übersicht mit Anträgen und Nachweisen stellt die Berliner Senatsverwaltung bereit.
Wichtig ist die Schulform: War deine 11. Klasse lediglich die Einführungsphase einer dreijährigen Oberstufe, etwa an bestimmten integrierten Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen oder beruflichen Gymnasien, reicht sie dafür nicht. Leistungen aus der Einführungsphase werden nicht angerechnet. Entscheidend ist also, ob auf deinen Zeugnissen bereits die Kurshalbjahre Q1 und Q2 ausgewiesen sind. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und du die gymnasiale Oberstufe verlässt, erhältst du neben dem Abgangszeugnis eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Für die vollständige Fachhochschulreife brauchst du zusätzlich den berufsbezogenen Teil. In Berlin ist das insbesondere möglich durch:
- ein einjähriges gelenktes Vollzeitpraktikum,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- einen Bundesfreiwilligendienst.
Das gelenkte Praktikum darf nach den Berliner Vorgaben erst beginnen, nachdem du den schulischen Teil erworben hast. Antrag, Nachweise und genaue Anforderungen findest du auf der Informationsseite der Berliner Senatsverwaltung zur Fachhochschulreife.
Bei einem Wechsel des Bundeslands solltest du dir den schulischen Teil noch in Berlin bescheinigen lassen, statt nur die einzelnen Halbjahreszeugnisse vorzulegen. Nach der KMK-Vereinbarung werden entsprechende Zeugnisse gegenseitig anerkannt; ausgenommen sind Bayern und Sachsen. Möchtest du die Fachhochschulreife dort vervollständigen oder später verwenden, solltest du die Anerkennung vorab schriftlich bei der zuständigen Schulbehörde klären. Auch die Ausgestaltung des praktischen Teils richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Eine Übersicht bietet die Kultusministerkonferenz.
Falls deine Berliner Leistungen nicht ausreichen, kannst du die Fachhochschulreife über eine Fachoberschule, den Zweiten Bildungsweg oder eine Externenprüfung nachholen.
Fernlehrgänge findest du in unserer Übersicht zur Fachhochschulreife.
Für kurzfristige Fragen kannst du den 24/7-Chat mit unserer virtuellen Studienberaterin Sophie nutzen.