Sonntag, 26. Juni 2011
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Hallo,

Was ich nicht ganz verstehe ist was die voraussetzung ist um Kindergeld zu bekommen. Ich habe seit ca 3-Monaten mit meinem ILS Fernuntericht richtung Abitur angefangen.
Ist es egal das ich seit erst 3 Monaten mein Fernstudium mache oder wieviel Stunden ich in der Woche dafür benötige?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, Gruß :)
vor etwa 12 Jahren
·
#1297
Beste Antwort
Hallo Max,

willkommen hier auf fernstudi.net! Du hattest mir die Frage ja schon per PM gestellt und ich habe dich gebeten, sie hier ins Forum zu posten. Hier meine Antwort.

Wer über 18 Jahre alt ist und ein Fernabitur über eine Fernschule absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld erhalten, und zwar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (+ Dauer des evtl. bereits abgeleisteten gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes). Vorausgesetzt wird dabei u.a.:

  • Absolvieren einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums
  • Einkünfte im Jahr nicht mehr als 8004,– Euro
  • ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf das Ausbildungsziel;



Was bedeutet "ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung" auf das Ausbildungsziel?

Diese Voraussetzung wird durch ein Urteil des BFH vom 04.04.2009 geregelt.

Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbstständig auf Prüfungen vor, sind an den Nachweis und die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Zweifel gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Kindergeldberechtigten. (...) wenn sich das Kind (...) zur erstmöglichen Wiederholungsprüfung anmeldet und diese besteht, ist in der Regel zu unterstellen, dass es sich ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat. (Quelle)

Hierbei wird dir die Fernschule weiterhelfen, an der du das Fernabitur absolvierst. Du bekommst von dieser eine Bescheinigung über deinen Abitur-Fernunterricht, die du/deine Eltern dem Antrag auf das Kindergeld beilegst.

Antragsformulare für das Kindergeld finden sich übrigens unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag


Weitere Infos zu den Voraussetzungen für das Kindergeld auch beim Fernabitur bzw. für Kinder in Ausbildung gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen für das Kindergeld gibt es unter http://www.klicktipps.de/kindergeld-gesetze-urteile-dienstanweisung.php.

Übrigens haben Lerner, die sich auf eigene Faust auf das Externenabitur vorbereiten, keinen Anspruch auf Kindergeld:
Demgegenüber ist jedoch die private Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für eine höhere Klasse oder die Nichtschüler-Reifeprüfung keine Berufsausbildung, weil es an der Einbindung in eine schulische Mindestorganisation fehlt


Weitere Infos zum Kindergeld auch im Blogbeitrag Abi nachholen & Fernabitur: Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Edit 02/2022: Links aktualisiert
vor etwa 12 Jahren
·
#1297
Beste Antwort
Hallo Max,

willkommen hier auf fernstudi.net! Du hattest mir die Frage ja schon per PM gestellt und ich habe dich gebeten, sie hier ins Forum zu posten. Hier meine Antwort.

Wer über 18 Jahre alt ist und ein Fernabitur über eine Fernschule absolviert, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld erhalten, und zwar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (+ Dauer des evtl. bereits abgeleisteten gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes). Vorausgesetzt wird dabei u.a.:

  • Absolvieren einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums
  • Einkünfte im Jahr nicht mehr als 8004,– Euro
  • ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf das Ausbildungsziel;



Was bedeutet "ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung" auf das Ausbildungsziel?

Diese Voraussetzung wird durch ein Urteil des BFH vom 04.04.2009 geregelt.

Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbstständig auf Prüfungen vor, sind an den Nachweis und die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Zweifel gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Kindergeldberechtigten. (...) wenn sich das Kind (...) zur erstmöglichen Wiederholungsprüfung anmeldet und diese besteht, ist in der Regel zu unterstellen, dass es sich ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat. (Quelle)

Hierbei wird dir die Fernschule weiterhelfen, an der du das Fernabitur absolvierst. Du bekommst von dieser eine Bescheinigung über deinen Abitur-Fernunterricht, die du/deine Eltern dem Antrag auf das Kindergeld beilegst.

Antragsformulare für das Kindergeld finden sich übrigens unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag


Weitere Infos zu den Voraussetzungen für das Kindergeld auch beim Fernabitur bzw. für Kinder in Ausbildung gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen für das Kindergeld gibt es unter http://www.klicktipps.de/kindergeld-gesetze-urteile-dienstanweisung.php.

Übrigens haben Lerner, die sich auf eigene Faust auf das Externenabitur vorbereiten, keinen Anspruch auf Kindergeld:
Demgegenüber ist jedoch die private Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für eine höhere Klasse oder die Nichtschüler-Reifeprüfung keine Berufsausbildung, weil es an der Einbindung in eine schulische Mindestorganisation fehlt


Weitere Infos zum Kindergeld auch im Blogbeitrag Abi nachholen & Fernabitur: Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Edit 02/2022: Links aktualisiert
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