Zulassungsvoraussetzungen
1. Abgeschlossenes FH- oder Universitätsstudium aller Fachrichtungen (außer Medizin) mit mindestens acht Semestern Regelstudienzeit bzw. einer Leistung, die 240 ECTS-Punkten entspricht.
2. Eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums in privaten oder öffentlichen Unternehmen, Verbänden und Verwaltungen.
Weitere Zulassungsmöglichkeiten (ab 180 ECTS) im Rahmen einer Sondereignungsfeststellungsprüfung.
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