Zulassungsvoraussetzungen
Um ins Master-Programm zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Sie haben ein fachgleiches grundständiges Studium (Bachelor, Diplom, Magister) mit 210 ECTS-Punkten oder einen gleichwertigen ausländischer Hochschulabschluss erworben. Absolventen mit weniger als 210 ECTS-Punkten oder einem fachähnlichen Abschluss müssen sich durch ein Vorkursprogramm nachqualifizieren.
Die Zulassung kann auch bei einem fachähnlichen Abschluss (mindestens 90 ECTS-Punkte in fachrelevanten Inhalten) oder weniger ECTS-Punkten (mindestens 180 ECTS-Punkte) erfolgen.
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