Zulassungsvoraussetzungen
Für das Zulassungsverfahren gelten an der HFH die allgemeinen Voraussetzungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Eine Zulassung zum Bachelorstudiengang Berufspädagogik für Gesundheits- und Sozialberufe erhalten Sie mit einer (Fach-)Hochschulreife. Darüber hinaus müssen Sie berufspraktische Kenntnisse in Form eines Grundpraktikums (13 Wochen) nachweisen. Sollten Sie eine einschlägige Berufsausbildung, Fortbildung oder Tätigkeit absolviert haben, entfällt diese Voraussetzung.
Zulassung ohne (Fach-)Hochschulreife
Auch ohne (Fach-)Hochschulreife ist eine Zulassung zum Bachelorstudiengang Berufspädagogik für Gesundheits- und Sozialberufe an der HFH möglich. Sollten Sie beispielsweise bereits einen anerkannten Fortbildungsabschluss abgelegt haben, können Sie nach der Teilnahme an einem gebührenpflichtigen Beratungsgespräch auch ohne Abitur zu diesem Bachelorstudiengang zugelassen werden.
Für Berufstätige entfällt diese Voraussetzung, wenn sie eine Ausbildung abgeschlossen haben und anschließend mindestens zwei Jahre in einem relevanten Arbeitsbereich gearbeitet haben. Die Zulassung erfolgt in diesem Fall über eine schriftliche Eingangsprüfung.
Details
Mit Blick auf die demografische Entwicklung und den Fortschritt in der Medizin kommt den Berufen des Gesundheits- und Sozialwesens wachsende Bedeutung zu. Die Anforderungen an eine moderne und prozessorientierte Ausbildung werden anspruchsvoller. Durch die Erweiterung der Kompetenzen ausgebildeter Fachkräfte und die größere wissenschaftliche Ausrichtung muss das Erfahrungswissen des Lehrpersonals künftig durch akademische Expertise ergänzt werden. Wer in diesem Bereich einen akademischen Abschluss vorweisen kann, hat sich schon heute auf die Zukunft eingestellt.
Der Großteil der Bildungsinhalte im Gesundheits- und Sozialwesen wird an privaten Schulen des Gesundheitswesens, an Berufsfachschulen und Fachakademien vermittelt. Eine Lehrtätigkeit konnte bisher in vielen Bereichen auf der Basis einer einschlägigen Berufsausbildung, mehrjähriger Berufserfahrung und einer Weiterbildung ausgeübt werden. Mit einem Bachelorabschluss ergänzen Sie ihr praktisches Wissen durch wissenschaftlich fundierte Expertise und rüsten sich damit für aktuelle und künftige Herausforderungen in diesem dynamischen Berufsfeld.
Akademische Qualifizierung für Lehrpersonal
Der auf sieben Semester angelegte Bachelorstudiengang Berufspädagogik für Gesundheits- und Sozialberufe bietet Ihnen eine derartige - berufsbegleitende - Qualifizierungsmöglichkeit. Als Absolvent/in dieses Fernstudiengangs sind Sie in der Lage, an Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens den fachpraktischen und in einigen Bundesländern auch theoretische Teile der Ausbildung zu unterrichten. Sie können Ausbildungsaufgaben in Betrieben und Lehraufgaben für Organisationen übernehmen.
Der Bachelorstudiengang Berufspädagogik wird an allen HFH-Studienzentren mit dem Schwerpunkt Gesundheit angeboten.
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Studienberatung
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Zu den Zugangsvoraussetzungen - Ich habe einen Realschulabschluss und bin examinierte Gesundheits -/ Krankenpflegerin und arbeite seit 2018 in einem Krankenhaus auf der Stroke Unit / Neurologie. Anfangs in Vollzeit , momentan in Teilzeit.
Ich habe von einer schriftlichen Eignungsprüfung gelesen, was kann ich mir darunter vorstellen?
Vielen Dank im Voraus - mit freundlichen Grüßen!
Ich habe eine 3-jährige Ausbildung zur Altenpflege.
Ich habe ca. 2 Jahre davor als Helferin gearbeitet und 1 Jahr danach als examinierte.
Könnte ich da dann zugelassen werden oder müsste ich dafür noch was tun?
Ist da eine bestimmte Anzahl an Stunden vorgeschrieben?
Also ist z.B. Vollzeit ein Muss?
ich nehme an, Sie beziehen sich bei Ihrer Frage auf das 13-wöchige Grundpraktikum? Dieses ist auf 40 Wochenstunden (=520 Stunden) angelegt. Sollten Sie es in Teilzeit absolvieren wollen, verlängert es sich für Sie entsprechend.