wie geht die Ausbildung nach der 1. juristischen Prüfung an der Fernuni in Hagen weiter. Muss ich für das Zweite StEx dann an eine Universität mit Präsenzbetrieb wechseln?
Vielen Dank
Mit dem Hagener Modell bietet die FernUniversität als einzige Universität in Deutschland Studierenden die Möglichkeit, die Zwischen- und die Schwerpunktbereichsprüfung und somit den universitären Teil der Ersten Juristischen Prüfung („EJP“ oder erstes „Staatsexamen“) im Wege des Fernstudiums abzulegen und die Zulassung zum staatlichen Pflichtfachteil zu erlangen. Die Voraussetzung für den Zugang zum Studiengang „Erste juristische Prüfung“ ist das Absolvieren des Hagener Bachelor-Studiengangs, damit bleibt die starke wirtschaftsrechtliche Prägung in der Hagener Juristenausbildung erhalten.
Hochschule | FernUni Hagen |
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Fachrichtung | Rechtswissenschaften |
Abschluss | Bachelor of Laws (LL.B.), grundständig |
Studieninhalte | Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Externes Rechnungswesen (BWL I), Allgemeiner Teil des BGB, Investition und Finanzierung (BWL II), Schuldrecht Allgemeiner Teil, Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts, Arbeitsvertragsrecht, Schuldrecht Bsonderer Teil, Internes Rechnungswesen (BWL III), Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts, Sachenrecht, Recht der Kreditsicherung und Insolvenzrecht, Einführung in das Strafrecht, Unternehmensrecht I, Zivilprozessrecht, Rhetorik, Verhandeln und Mediation 55110 Internationales Privat- und Zivilprozessrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Grundlagen, Familien- und Erbrecht, Bachelorseminar, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Fremdsprachenausbildung, Schwerpunktbereich |
ECTS | 240 ECTS-Punkte werden erworben |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Dauer | 9 Semester |
Studierende | 18 auf fernstudi.net |
Immatrikulation | Wintersemester und Sommersemester |
Semesterbeitrag | 375 EUR |
Mehr Infos | http://www.fernuni-hagen.de |
Der Abschluss des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Ziel „Erste Juristische Prüfung“ (EJP) ist der erste Schritt zur Erlangung der Befähigung zum Richteramt nach § 1 S. 1 JAG NRW. Die EJP gliedert sich in einen universitären (§ 28 JAG NRW) und einen staatlichen (§ 3 ff. JAG NRW) Teil. Für die Organisation und die Abnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung sind die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Köln, Düsseldorf und Hamm zuständig.
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