Zulassungsvoraussetzungen
Die grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen sind:
grundsätzlich ein sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach-)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen).
Weitere Zugangsvoraussetzung ist eine sich an das erste Hochschulstudium anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Details
Der demografische Wandel bewirkt einen stetig wachsenden Bedarf an Fachkräften in den Bereichen der rechtlichen Betreuung, der Vormundschaft und der Pflegschaft. Hochwertige Fortbildungsmöglichkeiten zum Berufsbetreuer gibt es hingegen wenige. Und das obwohl die Aufgaben von Betreuern, Vormunden und (Ergänzungs-) Pflegern ebenso komplex wie vielfältig sind. Wer gesetzlicher Betreuer werden will, braucht eine fundierte rechtliche Ausbildung, ausgeprägte organisatorische und nicht zuletzt soziale Kompetenzen.
Um diesem Bedarf entgegenzukommen, bietet die HWR Berlin mit dem weiterbildenden Fernstudiengang Master Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (BVP) eine interdisziplinäre akademische Ausbildung auf diesem Gebiet an. Der weiterbildende Master ist an der Schnittstelle von Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angesiedelt.
Der Master vermittelt:
die notwendigen Kenntnisse in allen relevanten Rechtsgebieten; organisatorische Kompetenzen wie Büroorganisation und Zeitmanagement; psychologische und medizinische Grundlagen.Erfahrungen & Bewertungen
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Studienberatung
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