bei den Voraussetzungen steht: "Zusätzlich muss eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr nach dem Erststudium nachgewiesen werden."
Muss diese Berufstätigkeit tatsächlich NACH dem Abschluss des Bachelorstudiums stattgefunden haben? Ich arbeite seit mehreren Jahren im erwachsenenbildnerischen Kontext, werde mein Studium aber formal erst in diesem Jahr abschließen. Zählt meine Berufserfahrung trotzdem?
Vielen Dank.
Annika