„Von einer sanktionsfähigen Täuschungshandlung ist auch dann auszugehen, wenn lediglich die sogenannte 'Letztquelle' – der Ursprung der inhaltlichen Aussage – , aber nicht die 'Zwischenquelle' zitiert wird, aus der die wörtliche Übernahme der...„Von einer sanktionsfähigen Täuschungshandlung ist auch dann auszugehen, wenn lediglich die sogenannte 'Letztquelle' – der Ursprung der inhaltlichen Aussage – , aber nicht die 'Zwischenquelle' zitiert wird, aus der die wörtliche Übernahme der Textpassage stammt, die ihrerseits wiederum inhaltlich auf die Letztquelle verweist.“ www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/p… Mehr anzeigen
Plagiate: Berliner Gericht verschärft Zitierregeln
Die Rechtsprechung zu Plagiaten wird immer strenger. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass eine Täuschung auch dann vorliegt, wenn eine „Letztquelle“ aus einer „Zwischenquelle“…