„Das heute veröffentlichte Urteil des BFH bezieht sich ausdrücklich nur auf die Kosten einer Erstausbildung, die nicht im Rahmen des Berufs stattfindet.“

Bundesfinanzhof: Studium nicht von der Steuer absetzbar

13 Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen einer Psychologie-Studentin und dem Finanzamt. Jetzt hat das höchste deutsche Finanzgericht entschieden: Ausgaben für ein Studium sind keine Werbungskosten.

Juergen da Silva Die Begründung vom BfH hierfür ist sehr schwach. " Eine Erstausbildung ist quasi Privatvergnügen da diese mehr auf das Leben vorbereitet als auf den Beruf" ??? Vor 4 Jahren
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Christian Wolf Sehe ich auch so. Eine interessante Aussage, was die Praxisbezogenheit der meisten Studiengänge in Deutschland angeht. Was ist ein Bachelor dann noch wert aus Sicht einer Firma. Vor 4 Jahren
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