Fernabitur & Schule

Unterstützung des Fernlehrgangs durch den Arbeitgeber

Ein Fernlehrgang ist sowohl finanziell als auch zeitlich nicht gerade einfach zu managen. Es kann sich aber lohnen, einmal mit dem Arbeitgeber über eine eventuelle Förderung zu sprechen, denn viele sehen da durchaus Möglichkeiten.

Wie Arbeitgeber dazu stehen

In einer forsa-Studie, die im Januar 2010 vom ILS in Auftrag gegeben wurde, wurden 300 Personalverantwortliche in Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern zu diesem Thema befragt. 67 Prozent der befragten Personaler gaben an, dass in ihrem Unternehmen Mitarbeiter durch unterschiedliche Möglichkeiten gefördert würden, wenn sie sich privat weiterbilden möchten.

Ihr seht schon, gerade in größeren Unternehmen sind die Chancen groß, dass euer Engagement für einen Fernlehrgang Beachtung findet. Eines dürfte allerdings klar sein: In der Regel kommt eine Förderung nur dann in Frage, wenn die Weiterbildung berufsspezifisch ist und ihm auch einen Nutzen bringt.

Die Förderungsmöglichkeiten

Euer Arbeitgeber kann euch auf sehr unterschiedliche Art und Weise bei der Absolvierung eures Fernlehrgangs unterstützen:

Bildungsurlaub

Abgesehen von Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Thüringen gibt es in allen deutschen Bundesländern ein Gesetz für die Gewährung von Bildungsurlaub. Für berufsspezifische Weiterbildungen steht den Arbeitnehmern dann ein Bildungsurlaub zu, normalerweise fünf Tage pro Jahr bzw. zehn Tage im Doppeljahr. Diese Urlaubstage werden zusätzlich zum normalen Jahresurlaub gewährt. Im Endeffekt handelt es sich also um eine bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers für den Zweck der Weiterbildung.

Tipp: Egal, in welchem Bundesland ihr wohnt, prüft auf jeden Fall auch einmal die Vorgaben des für euren Arbeitgeber geltenden Tarifvertrags, sofern einer vorhanden ist. Oft sehen diese nämlich ebenfalls einen Anspruch auf Bildungsurlaub für die Arbeitnehmer vor, der höher als der gesetzliche Anspruch ist. Der Tarifvertrag der IG Metall Bayern schreibt beispielsweise zehn Tage Bildungsurlaub pro Jahr vor.

Kostenübernahme

Viele Arbeitgeber fördern die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter auch finanziell. Schließlich spart sich das Unternehmen im Vergleich zu einer eventuell erforderlichen betrieblichen Weiterbildung sehr viel Geld, wofür es seine Mitarbeiter gerne auch belohnt. Wie umfangreich die Kostenübernahme ausfällt, hängt vom Unternehmen ab – gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür nicht und auch die Tarifverträge geben diesbezüglich meist wenig her. Von einem kleinen Zuschuss bis hin zur kompletten Übernahme der Kosten ist alles möglich.

In diesem Zusammenhang ist aber wichtig, dass ihr euch meistens im Gegenzug für eine Kostenübernahme für eine gewisse Zeitspanne an das Unternehmen binden müsst. Das bedeutet im Klartext: Wenn ihr innerhalb dieser Zeitspanne selbst kündigt, müsst ihr die Kosten für die Fortbildung anteilig zurückzahlen. Allerdings müsst ihr euch in Bezug auf die Bindungsfrist nicht alles gefallen lassen, denn dafür gibt es auch Grenzen. Folgende Bindungsfristen haben sich durch das Richterrecht im Laufe der Zeit etabliert:

  • bis zu ein Jahr Bindung bei einer Fortbildungsdauer von bis zu zwei Monaten
  • bis zu zwei Jahre Bindung bei einer Fortbildungsdauer von bis zu vier Monaten
  • bis zu drei Jahre Bindung bei einer Fortbildungsdauer von bis zu sechs Monaten
  • maximal fünf Jahre Bindung bei einer längeren Fortbildungsdauer

Wenn eine längere Bindung vertraglich vereinbart wird, ist die getroffene Regelung gewöhnlich unwirksam. Es ist übrigens auch unzulässig, von euch die komplette Rückzahlung zu fordern, wenn ihr vorzeitig kündigt. Die Rückforderung ist immer nur anteilig zulässig. Wenn ihr euch für eine Schulung im Wert von 2.400 Euro für zwei Jahre verpflichtet habt, sinkt die Rückzahlung pro Monat um 2.400 Euro : 24 Monate = 100 Euro. Wenn ihr als beispielsweise nach 14 Monaten kündigt, bleiben noch 10 Monate der Bindungsfrist übrig, was einer Rückzahlung in Höhe von 10 x 100 Euro = 1.000 Euro entspricht.

Achtung: Wenn ihr vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kosten bekommt, so senken sich für euch logischerweise die Kosten für die Weiterbildung. Bei der Steuererklärung dürft ihr dann nur noch die verminderten Kosten ansetzen, da es sich andernfalls sogar um einen Steuerbetrug handeln würde.

Bonus nach Abschluss

Viele Arbeitgeber bezahlen ihren Mitarbeitern auch einen Bonus, wenn sie ihre Weiterbildung erfolgreich abschließen. Sobald ihr euer Zertifikat vorlegt, werden euch beispielsweise 50 Prozent der Kursgebühren auf euer Konto erstattet. Auch für eine solche Zahlung gibt es keine gesetzliche Grundlage, weshalb sie reine Verhandlungssache ist.

Flexibilität

Ist das auch eine Art der Förderung? Ich sehe es zumindest so! Während meiner Fernlehrgänge hat mir mein Chef zum Beispiel die Freiheit zugestanden, meinen Urlaub so zu planen, wie ich ihn für meine Seminare und Prüfungen gebraucht habe. Die ganze Abteilung und teilweise sogar er haben sich nach meiner Urlaubsplanung gerichtet. Ohne dieses Entgegenkommen hätte ich keine Chance gehabt, meine Fernlehrgänge durchzuziehen. Auch bezüglich eurer Arbeitszeiten kann euch der Arbeitgeber entgegenkommen. Denkt also daran, auch solche Gesten zu schätzen zu wissen, auch wenn euch euer Arbeitgeber vielleicht nicht den Kurs zahlen kann.

Fazit

Ihr seht schon, es gibt im Prinzip viele Möglichkeiten, wie euch euer Arbeitgeber unterstützen kann. Bittet euren Personalchef einfach mal zum Gespräch und lasst euch erklären, welche sich euch bieten.

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