Fernstudium steuerlich anrechnen: So funktioniert es (Voraussetzungen & Sonderausgaben vs. Werbungskosten)
Sicherlich stellst du dir die Frage danach, ob und wie du dein Fernstudium von der Steuer absetzen könnt. Schließlich ist es auch so schon teuer genug und Steuern zahlen wir alle mehr als genug. Ich zeige in diesem Beitrag deshalb alle Möglichkeiten der steuerlichen Anrechnung und gehe auf die Voraussetzungen sowie Unterschiede zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten ein.
- Die steuerliche Anrechnung ist eine der wichtigsten Möglichkeiten, um ein Fernstudium oder einen Fernkurs zu finanzieren. Durch geschickte steuerliche Geltendmachung kann man etwa bis zu 42% der Studiengebühren einsparen.
- Vorausgesetzt wird dafür u.a., dass man berufstätig ist, ein Mindesteinkommen hat und entsprechend Einkommenssteuer zahlt.
- Wichtig zu wissen ist, ob die Kosten als Werbungskosten oder als Sonderausgaben angesetzt werden können.
- Abgesetzt werden können alle möglichen Kosten rund ums Fernstudium: Studiengebühren, Kosten für Literatur und Arbeitsmittel, Reisekosten uvm.
- Wichtig ist, dass du konsequent Belege sammelst und dass die Tipps hier mit deiner Steuerberatung oder mit deinem Lohnsteuerhilfeverein besprichst.
Inhalt
Voraussetzungen für die steuerliche Anrechnung
Damit du die Kosten für dein Fernstudium von der Steuer absetzen kannst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst als Single ein Bruttoeinkommen von mehr als 11.604,– Euro im Jahr haben, also ein Einkommen über dem Grundfreibetrag, sonst zahlst du ja sowieso keine Einkommensteuer.
- Dein Fernstudium bzw. dein Fernlehrgang muss beruflichen Zwecken dienen, also entweder einer berufsspezifischen Weiterbildung oder einer zweiten Ausbildung bzw. Umschulung.
Falls dein Einkommen unter dem Steuerfreibetrag liegt und du die Kosten als Werbungskosten geltend machen könntest, solltest du dennoch Belege sammeln und ggf. eine Einkommenssteuererklärung einreichen. Du kannst die Kosten dann als sog. vorweggenommene Werbungskosten deklarieren. Das wirkt sich dann positiv aus, sobald dein Einkommen über die Freibetrag klettert.
Sonderausgaben oder Werbungskosten?
Wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit geht, kommen die Begrifflichkeiten Werbungskosten und Sonderausgaben immer wieder zur Sprache und stiften Verwirrung.
Welche Art von Kosten vorliegt, hängt davon ab, welches Ziel du mit deinem Fernlehrgang oder Fernstudium verfolgst.
Handelt es beim Studium um eine Erstausbildung (also keine Weiterbildung) oder einen Schulabschluss, bist du in der Regel im Bereich der Sonderausgaben richtig (Ausnahmen bestätigen die Regel). Im Rahmen der Sonderausgaben sind die ansetzbaren Kosten auf 6.000 Euro pro Jahr beschränkt. Da zählen natürlich auch noch die anderen Sonderausgaben hinzu, die du ggf. hast. Dein Bachelor-Fernstudium kannst du also mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich der Sonderausgaben geltend machen.
Wenn du eine berufliche Weiterbildung absolvierst, kommen für dich die Werbungskosten in Frage. Dies ist der Fall, wenn du dich speziell in deinem ausgeübten oder erlernten Beruf weiterbildest. Beispiele hierfür sind Meister- und Technikerweiterbildungen sowie Fachkaufleute oder Fachlehrgänge (z. B. EDV-Kurse). Das trifft in der Regel auch auf ein Master-Fernstudium zu. Im Rahmen der Werbungskosten kannst du praktischerweise sämtliche Kosten in unbegrenzter Höhe ansetzen.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Im Prinzip kannst du alle möglichen Kosten rund um dein Studium steuerlich geltend machen. Ich werde dir die wichtigsten gerne hier erläutern:
Studiengebühren: Wenn du ein Fernstudium absolvierst oder einen Fernlehrgang belegt hast, zahlst du monatlich oder je Semester deine Studiengebühren. Die Kosten dafür kannst du in voller Höhe ansetzen. Lasst dir dafür von deiner Hochschule am Jahresende eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge ausstellen, die du beim Finanzamt einreichen kannst. Manche Hochschulen wie die IU Internationale Hochschule stellen monatliche Rechnungen. Andere verschicken immer am Jahresende die Belege.
Prüfungsgebühren: Wenn du eine Prüfung vor dem Staat oder vor der IHK ablegen willst, kostet dies in den meisten Fällen eine nicht unerhebliche Prüfungsgebühr. Viele Hochschulen verlangen Prüfungsgebühren oder Graduierungsgebühren. Du bekommst dafür von der jeweiligen Stelle eine Rechnung. Diese bewahrst du besser auf, denn auch diese Rechnungs kannst du voll bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Fachliteratur: In den meisten Fernlehrgängen und auch im Fernstudium wirst du ohne Fachliteratur nicht auskommen. Um den Lernstoff zu vertiefen, brauchst du Übungsbücher, Lexika und Fachbücher. Lehrbücher sind teuer! Auch wenn es vielleicht lästig ist, aber du solltest jeden Kaufbeleg aufbewahren. Zusätzlich könntest du einen Mitgliedsbeitrag in der örtlichen Bücherei von der Steuer absetzen.
Arbeitsmittel: Für dein Fernstudium wirst du einiges an Arbeitsmitteln brauchen. Dazu zählt Verbrauchsmaterial wie Stifte, Textmarker, Papier, Blöcke, Briefumschläge, Briefmarken oder ein Taschenrechner. Auch deinen Computer oder dein Notebook sowie dein iPad kannst du absetzen, ebenso wie Software, die du für eure Weiterbildung benötigt. Dasselbe gilt für wichtiges Zubehör, etwa eine Webcam und ein Headset.
Zinsen: Wenn du einen Kredit aufgenommen hast, um dein Fernstudium zu finanzieren, müsst du natürlich auch Zinszahlungen leisten. Diese kannst du von der Steuer absetzen. Lass dir von deiner Bank eine Aufstellung über die im vergangenen Jahr gezahlten Zinsen geben. Diese kannst du mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Seminargebühren: Nicht alle Seminare im Fernstudium sind immer kostenlos. Wenn du Seminargebühren zu zahlen hast, bekommst du dafür eine Rechnung, die ihr bei der Einkommensteuer geltend machen kannst. In diesen Bereich fallen aber auch die Gebühren für Seminare, die du zusätzlich zum Fernlehrgang bzw. Fernstudium absolviert: beispielsweise ein Englischkurs an der VHS.
Fahrtkosten: Wenn du zu Seminaren fährst, kannst du die entstehenden Fahrtkosten absetzen. Hierfür reichst du entweder die Belege von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein, oder du berechnest den anzusetzenden Betrag anhand der Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer. Du darfst dabei nur die Strecke für den kürzesten Weg ansetzen, es sei denn ein weiterer Weg hätte eine wesentlich kürzere Fahrtdauer zur Folge. Nutze ggf. ein Fahrtenbuch.
Verpflegungspauschale: Für Seminare kannst du ihr auch die gesetzlich geregelten Verpflegungspauschalen ansetzen. Diese betragen 14,– Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit sowie 28 Euro bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden. Alternativ kannst du natürlich auch die einzelnen Belege aufbewahren und beim Finanzamt einreichen. Allerdings wäre dies eine ziemliche Krämerei, wenn du wegen jeder Wurstsemmel in der Pause eine Rechnung vom Kioskverkäufer braucht.
Lerngemeinschaften: Auch für Lerngemeinschaften kannst du wie schon beschrieben Verpflegungspauschalen und Fahrtkosten absetzen. Hierfür musst du aber genau über die Treffen Buch führen. Du musst erfassen, wann ihr euch wo getroffen habt, wie lange ihr gelernt habt und wer daran beteiligt war. Dies sollte dann möglichst bei allen Teilnehmern identisch sein, denn es kann durchaus vorkommen, dass das Finanzamt hier auch mal bei den jeweils anderen nachsieht, ob die Angaben korrekt sind.
Weitere Infos zu den Kosten und zur Finanzierung von Fernstudium und Fernkursen findest du in diesem Beitrag: Fernstudium: Kosten & Studiengebühren im Vergleich + versteckte Kosten + Finanzierung
Kommentare
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also wenn jemand selbständig ist, dann sollte darüber nachgedacht werden dafür einen Studenten oder eine Arbeitskraft einzustellen. Dafür sind dann sicherlich nicht 69,00 EUR für Minuten Arbeit zu bezahlen. Die Alternative wäre auch ein Steuerberater oder eine Leiharbeitskraft.
Oliver Lau, Einbeck
ich habe meine Erklärung immer von einem Hilfeverein machen lassen, die wollen aber für 15 Minuten arbeit 69 Euro was ich total unverschämt finde. Hätte vielleicht doch BWL studoeren sollen ;-)
Frag doch einfach mal ein paar bekannte, BWL'ler gibt es ja genug die machen dir das für 20 Euro.
Gruß Martin P.
Oliver Lau, Einbeck
Tipp für eine Beratung wäre ein Lohnsteuerhilfeverein; dort zahlst du einen jährlichen Mitgliedsbeitrag (der dann sicher auch steuerlich geltend gemacht werden kann), und ein Buchhalter bzw. eine Buchhalterin hilft dir dann, eine saubere Steuerklärung inkl. den Kosten für das Studium zu erstellen. Dort wird man dir auch erklären, was du alles für Belege sammeln solltest.
garantieren kann ich dir das nicht, habs nicht ausprobiert. Mein Gefühl sagt mir, dass das funktionieren sollte. Dokumentiere aber alles gut, so wie wenn du zu einem Seminar fahren würdest. Welche Termine? Von wann bis wann? Fahrtstrecke usw.
Viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Sabine
Wie empfehlst du die Angabe der Studiengebühren bei der Einkommensteuererklärung?
Angenommen ich zahle die Fortbildungsgebühren Monatlich und es dauert 15 Monate.
Ist es ratsam erst wenn alles abgeschlossen ist den Gesamtbetrag in dem darauf folgenden Jahr anzugeben. oder zum Jahresende jeden Jahres?
die Fortbildungsgebühren gibst du für die Erklärung des Jahres an, in dem sie anfallen. Details erfragst du am besten direkt bei einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin.
Dankeschön für diesen informativen und gut beschriebenen Artikel !!
Mit diesen Hinweisen und Informationen komme ich weiter.
Empfehlenswert an alle Leser- und Leserinnen im Bereich Fernstudium ;-) !
MfG