Fernabitur & Schule

Abi nachholen & Fernabitur: Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Um das Fernabitur zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten: neben Schüler-BAFöG beispielsweise das Kindergeld. In diesem Beitrag zeige ich, wie es mit dem Anspruch auf Kindergeld während eines Fernabiturs aussieht. Ich zeige dir auch, wie du Kindergeld beantragst und an welchen Schulen du das Abi nachholen kannst.

Anspruch auf Kindergeld während des Abitur-Fernstudiums

Du hast grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld, wenn du dich in einer Berufsausbildung befindest und unter 25 Jahre alt bist.

Ein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg wird von den Familienkassen als Berufsausbildung anerkannt, sodass das Kindergeld in der Regel genehmigt wird. In einem Urteil des Finanzgerichtes Schleswig-Holstein vom 24.5.2007 (Az.: 3 K 254/06) wurde festgehalten, dass das Fernabitur als Berufsausbildung gewertet wird. Dementsprechend haben die Familienkassen hier keinen Bewertungsspielraum. Es spielt im Gegensatz zum Schüler-BAföG auch keine Rolle, wie viel Zeit du auf dein Abitur-Fernstudium verwendest.

Wie viel Kindergeld du bekommst, hängt seit 2023 nicht mehr davon ab, wie viele Geschwister du hast. Jedes Kind bekommt einheitlich 250,– Euro Kindergeld monatlich.

Lies auch diesen Beitrag: Fernabitur finanzieren: Alles zum Schüler-BAföG (Voraussetzungen, Höhe, Antrag)

So beantragst du das Kindergeld fürs Abitur

Kindergeld können deine Eltern bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Die zuständige Familienkasse kannst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit recherchieren.

Wenn du über 18 Jahre alt bist, erwartet die Familienkasse detaillierte Angaben darüber, welche Schul- oder Berufsausbildung du absolvierst. Du musst dem Antrag außerdem eine Bescheinigung von dem Institut beifügen, bei dem du das Abi nachholen willst. Außerdem musst du ein weiteres Formular ausfüllen, in dem du über deine Einkünfte Auskunft erteilen müsst. Mithilfe dieser Bescheinigung entscheidet die Familienkasse, ob die Einkommensgrenze überschritten wird.

Wichtig: Den Antrag stellen letztendlich deine Eltern. Ohne die Unterschrift deiner Eltern auf dem Antrag wird der Antrag also abgelehnt.

Abi-Fernkurse, bei denen du Kindergeld bekommen kannst

Grundsätzlich ist es möglich, Kindergeld zu bekommen, wenn du dich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereitst. Das ist letztendlich an allen Fernschulen wie ILS oder Studiengemeinschaft Darmstadt möglich – unabhängig davon, ob du das Abitur oder das Fachabitur nachholst.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Kurse, mit denen du das Abitur oder Fachabitur per Fernstudium nachmachen kannst:

KursAnbieterStudiendauerKosten
36 Monateab 5256 € insgesamt
ab 146 € monatlich
32 Monateab 5856 € insgesamt
ab 183 € monatlich
30 Monateab 4620 € insgesamt
ab 154 € monatlich
30 Monateab 4620 € insgesamt
ab 154 € monatlich
24 Monateab 15 € monatlich
24 Monateab 4392 € insgesamt
ab 183 € monatlich
24 Monateab 4392 € insgesamt
ab 183 € monatlich
24 Monateab 3816 € insgesamt
ab 159 € monatlich
24 Monateab 4470 € insgesamt
ab 159 € monatlich

Weitere Infos zum Fernabitur findest du hier: Alles zum Fernabitur: 4 Fernkurse im Vergleich + Ablauf + Kosten + meine Erfahrungen

Kommentare

Dein Kommentar?
or post as a guest
Lade Kommentar … The comment will be refreshed after 00:00.
  • Gast · vor 12 Jahren
    "In einem Urteil des Finanzgerichtes Schleswig-Holstein (Az.: 3 K 254/06) wurde festgehalten, dass das Fernabitur als Berufsausbildung gewertet wird. Dementsprechend haben die Familienkassen hier keinen Bewertungsspielraum."
    Das ist leider falsch :-( Das Ergebnis von Schleswig-Holstein kann ein Finanzgericht in Sachsen zum Beispiel anders sehen und auch dementsprechend urteilen. Das ist Ländersache, auch wenns unlogisch sein mag. Eine Familienkasse KANN das Fernabi als Bezugsgrundlage für KG ablehnen, vor allem wenn die Vollzeit angezweifelt wird:
    "Es spielt im Gegensatz zum Schüler BAföG auch keine Rolle, wie viel Zeit ihr auf euer Abitur Fernstudium verwendet."
    Doch! Dafür gibt es Urteile vom Bundesgerichtshof: 10 Stunden sind absolutes Minimum und müssen nachgewiesen werden, wenn der Sachbearbeiter nachfragt!

Interessante Beiträge