Das Weiterbildungskolleg des Kreises Viersen (auch WBK Linker Niederrhein) in der Nikolaus-Groß-Str. 9 ist die staatliche Erwachsenenschule für den Kreis Viersen und den linken Niederrhein. Mit weiteren Standorten in Krefeld-Linn (Danziger Platz 1) und Mönchengladbach (Brunnenstraße 230). Es führt zu Mittlerer Reife, Fachhochschulreife und Abitur – plus Abitur online (Blended Learning). Auch Bewerber mit Erkrankung oder Frührente sind willkommen, solange sie dem Unterricht folgen können. Schulgeldfrei, mit BAföG nach § 2 BAföG.
WBK Kreis Viersen im Überblick
Träger ist der Kreis Viersen (kommunal); die Schule liegt in der Nikolaus-Groß-Str. 9, 41751 Viersen. Erreichbar mit Bus aus Viersen, Willich, Nettetal, Tönisvorst, Brüggen und Niederkrüchten sowie mit Regionalbahn aus Mönchengladbach und Krefeld. Sekretariat: 02162 39-2430.
Welchen Abschluss kannst du am WBK Viersen nachholen?
- Mittlere Reife (Realschulabschluss) – über die Abendrealschule
- Fachhochschulreife – schulischer Teil im Abendgymnasium
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) – im Abendgymnasium
- Abitur online – Blended-Learning-Variante
Wer kann sich am WBK Viersen bewerben?
- Mindestalter 18 Jahre für den Abitur-Bildungsgang
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife oder gleichwertig) – Personen mit FOR müssen keine Aufnahmeprüfung absolvieren
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit
- Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuchend-Meldung während der Schulzeit (Abendgymnasium-Zweig)
- Erkrankung oder Frührente sind kein Hindernis, solange der Unterricht besucht werden kann
- Ausländischer Schulabschluss: Anerkennung über die anabin-Datenbank der KMK
Was kostet der Schulbesuch?
Der Schulbesuch ist schulgeldfrei. Lernmittel (Bücher, Kopien, Materialien) liegen typisch zwischen 100 und 200 € pro Schuljahr.
Häufige Fragen zum WBK Viersen
Wenn du die Aufnahmevoraussetzungen erfüllst (Mindestalter, Mittlerer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit), kannst du dich anmelden. Es gibt keine eigene Auswahl-Prozedur, die Aufnahme erfolgt nach Erfüllung der formalen Bedingungen.
Ja. Eine Erkrankung oder Frührente ist kein Hindernis, solange du dem Unterricht folgen kannst. Wer mit Anfang 20 wegen Krankheit verrentet wurde und das Abitur nachholen will, ist am WBK Viersen willkommen. Für die konkrete Anmeldung wendest du dich an das Sekretariat (Tel. 02162 39-2430).
Ja, das ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Personen mit Fachoberschulreife müssen am WBK Linker Niederrhein keine Aufnahmeprüfung absolvieren – vorausgesetzt, sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit.
Mindestalter 18 Jahre für Abitur, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife oder gleichwertig), abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Anerkannt werden außerdem FSJ, FÖJ, BFD, Wehr-/Zivildienst, längere Praktika, ehrenamtliche Tätigkeit und der Familienhaushalt mit Kind oder pflegebedürftiger Person.
Ja. Das Weiterbildungskolleg des Kreises Viersen hat einen zweiten Standort in Krefeld. Beide Standorte gehören zur gleichen Verwaltung mit gemeinsamer Schulleitung. Welcher Standort für dich praktischer ist, hängt vom Wohnort und der ÖPNV-Verbindung ab.
Deine Frage oder Meinung
Du willst das Abi oder die Mittlere Reife in Viersen nachholen und hast Fragen? Stell deine Frage hier. Ein Mitarbeiter der Schule Weiterbildungskolleg des Kreises Viersen oder die Redaktion wird dir antworten.
wenn Sie den Voraussetzungen entsprechen, können Sie sich am Weiterbildungskolleg des Kreises Viersen anmelden.
Um am Unterricht des Abendgymnasiums teilzunehmen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushalts zählt, nachweisen können. Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden Wehr- oder Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr, sowie eine nachgewiesene Arbeitslosigkeit von bis zu 8 Monaten angerechnet.
Sie müssen bis zum dritten Semester einschließlich berufstätig oder von Arbeitsamt als arbeitssuchend anerkannt sein.