Voraussetzungen
Sie müssen bei Eintritt in den Bildungsgang
mindestens 18 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung haben oderSie sind mindestens zwei Jahre berufstätig gewesen (auf die Dauer der Berufstätigkeit werden auch Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder Bundespolizei, Zivildienst sowie ein freiwilliges soziales oder als gleichwertig anerkanntes freiwilliges Jahr angerechnet).
Die Zeit, in der Sie selbstständig einen Familienhaushalt mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person geführt haben, ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
Nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit (maximal 12 Monate) können ebenso angerechnet werden.
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