Voraussetzungen
Abendrealschule
Wer in den Bildungsgang Abendrealschule aufgenommen werden möchte, muss
- die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
- das 18. Lebensjahr erreicht hat (also 17 Jahre alt sein)
- aktuell berufstätig sein
- oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen sein. Dazu zählen auch Nebentätigkeiten im Rahmen eines 450-Euro-Minijobs.
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Abendgymnasium
Wenn Sie bisher keinen mittleren Schulabschluss (=FOR) erworben haben, besteht die Möglichkeit, über eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in die Einführungsphase (Semester 1) aufgenommen zu werden. Bei genügend Bewerbern richtet die Schule in Viersen einen Vorkurs ein.
Wenn Sie die Fachoberschulreife haben, findet keine Aufnahmeprüfung statt. Sie können aufgenommen werden, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können (Arbeitslosigkeit (max. 12 Monate), Wehr- und Zivildienst so wie die Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person können angerechnet werden),
- weiterhin berufstätig oder von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anerkannt sind.
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ich habe nach der 10. Klasse den Hauptschulabschluss erworben. Zurzeit besuche ich die Berufsschule, um meine mittlere Reife nachzuholen. Allerdings fühle ich mich dort überhaupt nicht wohl, und auch die Fachrichtung entspricht nicht meinen Interessen, sodass ich befürchte, es dort nicht zu schaffen.
In vier Monaten werde ich 17 Jahre alt und würde dann gerne auf die Abendrealschule wechseln. Meine Lehrerin sagte mir jedoch, dass dies wohl erst mit 18 Jahren möglich sei. Daher möchte ich mich erkundigen, wie die gesetzliche Regelung in diesem Fall ist? Mit freundlichen Grüßen L.P
Wer in den Bildungsgang Abendrealschule aufgenommen werden möchte, muss
- die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
- das 18. Lebensjahr erreicht hat (also 17 Jahre alt sein)
- aktuell berufstätig sein
- oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen sein. Dazu zählen auch Nebentätigkeiten im Rahmen eines 450-Euro-Minijobs.
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Das heißt, Sie sollten sich am besten ans Sekretariat der Schule wenden und eine Ausnahme prüfen lassen: Zentrales Schulbüro, 41751 Viersen-Dülken, Nikolaus-Groß-Str. 9, Telefon: 02162 39-2430, E-Mail: info@wbk-viersen.de.
Mein Empfehlung wäre jedoch, nach Möglichkeit nicht zu wechseln und den aktuellen Bildungsgang erfolgreich abzuschließen, dann verlieren Sie keine Zeit und haben das hinter sich.
Für das Abendgymnasium müssen Bewerber, die bisher keinen mittleren Schulabschluss erworben haben, eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik absolvieren, um in die Einführungsphase aufgenommen zu werden. Bewerber mit Fachoberschulreife können ohne Aufnahmeprüfung aufgenommen werden, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Weiterhin müssen Sie berufstätig sein oder als arbeitssuchend anerkannt werden.
Da Sie angeben, eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann zu beginnen, könnte dies als aktuelle Berufstätigkeit gewertet werden. Es ist jedoch wichtig, dass Sie direkt mit der Schule Kontakt aufnehmen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und zu klären, ob und welche weiteren Nachweise oder Voraussetzungen für eine Bewerbung erforderlich sind.
Für weitere Informationen und um Ihre Situation direkt zu besprechen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Weiterbildungskolleg des Kreises Viersen, Standort Krefeld, zu wenden. Sie erreichen die Schule unter folgender Adresse: Uerdinger Str. 783, 47800 Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Deutschland