Voraussetzungen
Am Abendgymnasium gibt es keine Aufnahmeprüfungen.
Wenn Sie zu uns kommen, sollen Sie allerdings
das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung besitzen. Für das Abendgymnasium gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltsführung als Berufstätigkeit; selbstverständlich zählen Bundeswehr- bzw. Zivildienstzeiten. Arbeitslosigkeit kann angerechnet werden, ebenso ein Soziales Jahr. die Fachoberschulreife (Mittlere Reife) mitbringen.Während Ihres Studiums am Abendgymnasium sind Sie weiterhin berufstätig bzw. als arbeitssuchend gemeldet.
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