Voraussetzungen
In das Abendgymnasium wird aufgenommen:
wer mindestens 19 Jahre alt ist, eine Berufsausbildung absolviert hat oder eine zweijährige Tätigkeit nachweisen kann (Führung eines Haushaltes oder Wehr- bzw. Zivildienst werden angerechnet), wer vom Arbeitsamt als arbeitssuchend anerkannt ist, wer ein freiwilliges soziales oder okölogisches Jahr geleistet hat, wer die Mittlere Reife erfolgreich erworben bzw. den halbjährigen Vorkurs erfolgreich absolviert hat, ggf. ist der direkte Einstieg ins Kurssystem ab der Klasse 12 möglich (Entscheidung trifft die untere Schulaufsichtsbehörde)
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