Voraussetzungen
Sie sind mindestens 19 Jahre alt. Sie haben die Mittlere Reife bzw. eine vergleichbare Vorbildung oder Berufsreife (fragen Sie ausdrücklich nach, wenn Sie eine abgebrochene Schulbildung haben – es gibt viele Sonderfälle). Sie besitzen den Abschluss einer Berufsausbildung oder weisen eine zweijährige Tätigkeit nach –hier wird vieles anerkannt: auch Führung eines Familienhaushaltes oder Absolvierung eines freiwilligen sozialen bzw. kologischen Jahr oder geleitsteter Zivil - bzw. Wehrdienst/Entwicklungsdienst; natürlich wird bescheinigte Arbeitslosigkeit anerkannt.
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