Voraussetzungen
Sie müssen – entsprechend § 20 der Oberstufen- und Abiturverordnung OAVO vom 20.7.2009 – die folgenden drei Bedingungen erfüllen:
Mindestalter von 18 Jahren und mittlerer Schulabschluss oder (unter bestimmten Voraussetzungen) Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit.Anrechenbare Alternativen zur Berufstätigkeit:
Die Führung eines Familienhaushaltes kann der Berufstätigkeit gleichgestellt werden. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene, bis zu einem Jahr dauernde Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden. Wehr-, Zivildienst- oder FSJ-Zeiten werden voll angerechnet. Nachweisbare besondere biografische Bedingungen können berücksichtigt werden.Nicht zugelassen wird, wer die Prüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife oder die Abiturprüfung mehr als einmal nicht bestanden hat oder wer die Allgemeine Hochschulreife schon erworben hat.
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Könnte ich meinen Abschluss bei ihnen nachholen?