Voraussetzungen
In das Abendgymnasium kann aufgenommen werden, wer ...
vor Eintritt in die Einführungsphase (s. Bildungsgang) das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Vorbildung nachweist, die mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht, beim Eintritt in die Einführungsphase eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann. Das Führen eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitsamtes vorgelegt wird. Wehr- oder Zivildienst werden auf die Berufstätigkeit angerechnet.
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