Voraussetzungen
Sie sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, bzw. diese bis zum 31.Juli des Eintrittsjahres beenden. Ersatzweise können eine zweijährige Vollzeitberufstätigkeit, kürzere Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zivildienst, soziales Jahr und Erziehungszeiten angerechnet werden.
Sie müssen mindestens 19 Jahre alt sein. Stichtag ist der 31.Juli des Eintrittsjahres.
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