Voraussetzungen
Vollendung des 19. Lebensjahres bei Eintritt in die Einführungsphase Mittlerer Schulabschluss bzw. Real- oder Hauptschulabschluss Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer dreijährigen Berufstätigkeit unter Anrechnung der Führung eines Familienhaushaltes, des FSJ, der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes, von Praktika oder einer vom Arbeitsamt bescheinigten 18-monatigen Arbeitslosigkeit
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