Voraussetzungen
Abendrealschule Mindestalter 17 Jahre – Bewerber/-innen unter 18 Jahren müssen die Erfüllung der Berufsschulpflicht, z. B. durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder den erfolgreichen Besuch des BVJ, nachweisen.Berufliche Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige geregelte Tätigkeit, wobei Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung berücksichtigt werden können, oder wahlweise geregelte Berufstätigkeit während des Besuchs der Eingangsklasse. Grundkenntnisse der englischen Sprache Hauptschulabschluss ist nicht zwingend erforderlich. Abendgymnasium Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand oder der Besuch des Vorkurses Bewerber mit Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsstand können in das zweite Schulhalbjahr des Vorkurses eintretenBei Eintritt in die Einführungsphase (Klasse II) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vollendung des 18. Lebensjahres Nachweis einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder eine mindestens 2-jährige geregelte Berufstätigkeit, wobei Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres angerechnet werden können Bei Vorliegen einer Schwangerschaft bzw. Mutterschaft einer Schülerin entfallen die Anforderungen des Mindestalters und der Berufstätigkeit bzw. Berufsausbildung. Berufskolleg Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss (Werkrealschule, Fachschule). Abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder mindestens fünfjährige Berufstätigkeit, wobei auch Zeiten von Arbeitslosigkeit und Kindererziehung berücksichtigt werden können.
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