Voraussetzungen
In die Einführungsphase kann aufgenommen werden, wer die „Mittlere Reife“ oder einen gleichwertigen Schulabschluss besitzt, 18 Jahre alt ist und eine mindestens 2-jährige Berufausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann. Durch Bescheinigung des Arbeitsamts nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die Berufstätigkeitszeit angerechnet werden. Die Führung eines Familienhaushalts zählt als Berufstätigkeit. Im Falle der Schwangerschaft oder der Mutterschaft einer Schülerin gibt es weder die Erfordernis eines Mindestalters noch die nach Berufstätigkeit.
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