Voraussetzungen
Abendgymnasium Die Bewerber müssen spätestens bei Beginn der Einführungsphase (2. Klasse) das 19. Lebensjahrerreicht haben und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, gemeldete Arbeitslosigkeit, Versorgung einer Familie können angerechnet werden. Während des Schulbesuchs besteht die Pflicht, berufstätig zu sein. Die Verpflichtung zur Berufstätigkeit entfällt mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Kurssystem (3. Klasse). Das Erfordernis des Mindestalters und der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit gilt nicht im Falle
der Schwangerschaft oder der Mutterschaft einer Schülerin. Im Einzelfall entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme. Im Übrigen wird die Vergabe der Plätze
in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen vorgenommen. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz
besteht nicht. Es dürfen nur Bewerber1 aufgenommen werden, die nicht bereits anderweitig ein Zeugnis
der Allgemeinen Hochschulreife erworben haben und nicht bereits zweimal an einer Prüfung zur Allgemeinen Hochschulreife erfolglos teilgenommen haben. Abendrealschule Aufgenommen werden können nur Bewerber, die spätestens zum Schuljahresbeginn nachweisen können, dass sie die Hauptschule mit befriedigender Leistung abgeschlossen haben oder eine weiterführende Schule (z.B. Fachschule, Realschule, Gymnasium) ohne Abschluss mindestens bis Klasse 8 mit einem Versetzungszeugnis nach Klasse 9 besucht haben und eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit begonnen haben, bzw. mindestens sechs Monate berufstätig waren. Arbeitslose Schüler müssen bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein und die Meldung zur Anmeldung mitbringen. Versorgung einer Familie kann als Berufstätigkeit angerechnet werden. Im Übrigen wird die Vergabe der Plätze in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen vorgenommen. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz besteht nicht. Es dürfen nur Bewerber aufgenommen werden, die nicht bereits anderweitig ein Zeugnis der Mittleren Reife erworben haben und nicht bereits zweimal an einer Prüfung zur Mittleren Reife erfolglos teilgenommen haben. Wichtig: Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sind berufstätig bzw. waren mindestens sechs Monate berufstätig (Nachweis erforderlich). Abendhauptschule
Aufgenommen werden können Bewerber, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Hauptschulabschlussprüfung erfüllen:
Bewerber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sowohl die Schulpflicht, als auch die Berufsschulpflicht erfüllt haben. Bewerber, die bereits zweimal die Hauptschulabschlussprüfung nicht bestanden haben, können nicht mehr aufgenommen werden.Beispiele für Aufnahmevoraussetzungen:
ehemaliger Hauptschüler ohne Hauptschulabschluss ehemaliger Schüler einer Förderschule ohne Hauptschulabschluss Schulabbrecher von Hauptschule, Realschule, Gymnasium Sonstige: z.B. keine Anerkennung eines ausländischen Hauptschulabschlusses
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