Voraussetzungen
Mindestalter 19 Jahre zu Beginn der 2. Klasse
Hauptschulabschluss, mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluss Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufspraxis Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden Anerkannt werden ebenso Kindererziehungszeiten sowie das freiwillige soziale Jahr (FSJ), das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD)
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