Voraussetzungen
Abendgymnasium Mindestalter 19 Jahre zu Beginn der 2. Klasse Hauptschulabschluss, mittlere Reife oder gleichwertiger Bildungsabschluss Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufspraxis Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden Anerkannt werden ebenso Kindererziehungszeiten sowie das freiwillige soziale Jahr (FSJ), das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD)Das Abendgymnasium führt nach drei Jahren zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist es möglich, nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Schuljahres das Fachhochschulreifezeugnis zu erhalten.
AbendrealschuleIn die Abendrealschule kann aufgenommen werden, wer die Schulpflicht erfüllt hat. "In die Abendrealschule wird nur aufgenommen, wer die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden weiterführenden Schule erfüllt hat." (§3 der Verordnung der Landesregierung über die Abendrealschulen).
BerufskollegIn das Berufskolleg kann aufgenommen werden, wer
die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss vorweisen kann und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nachweisen kann
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