Voraussetzungen
Hauptschulabschluss
An der Abendhauptschule werden Schüler/innen aufgenommen, die
- in Hamburg wohnhaft gemeldet sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- berufstätig sind oder beim Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet sind.
Das Amt für Schule kann von der Erfüllung von Voraussetzungen befreien.
Vor Aufnahme in die Abendhauptschule ist ein Sprachtest Deutsch zu absolvieren. Das Abschneiden entscheidet darüber, ob vor dem Eintritt in die Abendhauptschule ein Vorkurs Deutsch belegt werden muss. Der Kurs dauert ein halbes Jahr und umfasst 20 Stunden Deutsch pro Woche.
Realschulabschluss
An der Abendrealschule werden Schüler/innen aufgenommen, die
- in Hamburg wohnhaft gemeldet sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- berufstätig sind oder beim Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet sind und
- die Hauptschule abgeschlossen oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben.
Das Amt für Bildung kann von der Erfüllung einiger Voraussetzungen befreien.
Abitur
Am Abendgymnasium werden Schüler/innen aufgenommen, die
- in Hamburg wohnhaft gemeldet sind,
- das 19. Lebensjahr vollendet haben,
- die Haupt- oder Realschule abgeschlossen oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben,
- eine Berufsausbildung abgeschlossen oder eine zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt haben (die Führung eines Familienhaushaltes kann als Berufstätigkeit anerkannt werden),
- berufstätig sind (mindestens Teilzeit) oder beim Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet sind (d.h. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe beziehen).
Das Amt für Bildung kann von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen befreien.
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