Voraussetzungen
- Das Mindestalter beim Beginn mit der Einführungsphase beträgt 19 Jahre. Eine Höchstaltersgrenze gibt es nicht.
- Vor dem Eintritt müssen Sie einen Realschulabschluss erworben haben oder einen Abschluss, der dem Realschulabschluss gleichgestellt ist.
- Sie müssen eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine insgesamt mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Als Berufstätigkeit gilt auch die Führung eines Familienhaushalts. Wehr- und Zivildienst sowie soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst werden auf die Zeit der Berufstätigkeit voll angerechnet. Anerkannte Arbeitslosigkeit kann zum Teil angerechnet werden.
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