Voraussetzungen
In den einjährigen Vorkurs kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss besitzt, eine abgeschlossene Lehre oder eine mindestens einjährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann und mindestens 18 Jahre alt ist.
Zur einjährigen Einführungsphase zugelassen ist, wer die mittlere Reife besitzt oder den Vorkurs erfolgreich abgeschlossen hat, eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann, mindestens 19 Jahre alt ist und - falls nicht der Vorkurs absolviert wurde - den Nachweis erbringt, dass er/sie an einer allgemeinbildenden Schule (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule) eine Fremdsprache von Klasse 5 bis 10 und eine zweite Fremdsprache von Klasse 7 bis 10 belegt hatte.
Hinweise
- die selbständige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person gilt als Berufstätigkeit;
- Bundeswehr-, Bundesgrenzschutz- und Zivildienstzeiten werden voll angerechnet;
- Zeiten der Arbeitslosigkeit können angerechnet werden;
- wer das Abendgymnasium besucht, muss bis auf die letzten 3 Halbjahre berufstätig bleiben oder als arbeitssuchend gemeldet sein.
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