Zulassungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes in folgenden Studienrichtungen:
- Wirtschaftswissenschaft / Ökonomie (Bachelor, Diplom, Magister)
- Volkswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister)
- vergleichbare Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Anteile einschließlich der Hilfswissenschaften (Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Recht) mindestens 90 ECTS betragen, davon müssen mindestens 30 ECTS volkswirtschaftliche und 10 ECTS mathematische Inhalte nachgewiesen werden
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