Finanzielle Förderung für Fernstudenten

Aufstiegsstipendium
Das 2008 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte so genannte „Aufstiegsstipendium“ richtet sich insbesondere an diejenigen, die ihren Hochschulzugang durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben. Die Vergabe erfolgt unabhängig von Alter und Einkommen. Wer nun mit einem Studium seine Qualifikation ausbauen und dieses berufsbegleitend, z. B. per Fernstudium, absolvieren möchte, kann bis zu 1.700,- Euro Förderung jährlich erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss.Steuererleichterung
Erhebliche Steuervorteile werden denjenigen gewährt, die neben dem Beruf an einer Fernhochschule studieren. Bei einem Erststudium können jährlich bis zu 4.000,- Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Angerechnet werden neben den eigentlichen Studiengebühren auch Aufwendungen für Fachbücher und -zeitschriften, Schreibmaterial sowie Kosten für Fahrten, Verpflegung und Unterbringung. Für ein Zweit- oder Aufbaustudium sind die Ausgaben in der Regel sogar vollständig als Werbungskosten absetzbar.Mit weiteren wichtigen Tipps, z. B. zu Bildungskredit und Bildungsurlaub, gibt die Euro-FH (www.Euro-FH.de) auf ihrer Website einen umfassenden Überblick. Dort steht auch alles Wissenswerte rund um das umfangreiche Leistungspaket, das die Euro-FH ihren Studentinnen und Studenten bietet: unter anderem die kostenlose Studienverlängerung, Sozial- und Preisgarantie oder das flexible Prüfungssystem.
Für weitere Informationen oder ein individuelles Beratungsgespräch steht die Studienberatung der Euro-FH unter Tel.: 0800 / 33 44 377 (gebührenfrei) zur Verfügung. Ausführliche Informationen zum Studium gibt es außerdem unter www.Euro-FH.de.
Europäische Fernhochschule Hamburg: zum Anbieterprofil auf fernstudi.net Direkt zur Anbieterwebsite
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